Bauschäden
Ein Bauschaden kann durch unterschiedliche Ursachen auftreten: z.B. durch Verarbeitungs-, Material- oder Planungsfehler, aus unterlassener Instandhaltung, Einwirkung von Außen – oder aus der Kombination mehrerer dieser Gründe.
Deutschlandweit betreffen die meisten Bauschäden bei Bestandsbauten die Außenwände, Dächer, Balkone und Bauteile im Erdreich. Typische Punkte sind unter anderem Risse in Geschossdecken, Durchfeuchtung von Wänden, Undichtigkeiten, fehlender Schallschutz oder Energieverluste.
Den fachkundigen Aussagen und Urteilen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird besondere Bedeutung beigemessen. Daher erlaubt die öffentliche Bestellung auf dem jeweiligen Sachgebiet Gutachten zu erstellen, Beratungen, Prüftätigkeiten und Überwachungen sowie schiedsrichterähnliche und schiedsgerichtliche Aufgaben auszuüben.
Die Erstellung von Gerichtsgutachten ist eine elementare Aufgabe für öffentlich bestellte Sachverständige für Schäden an Gebäuden.
Gerne stehe ich als von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden für Untersuchung, Beratung und Begutachtung zur Verfügung.
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