Die Bezeichnung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger ist geschützt: Hier sind Sachverständige von einer öffentlich-rechtlichen Institution, wie z.B. der Architekten- oder Ingenieurkammer auf Grundlage besonderer Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit öffentlich bestellt und vereidigt worden. Dazu zählt u.a. auch die gewissenhafte und unparteiische Gutachtenerstellung. Dies garantiert höchste Standards bei Objektivität und Fachkompetenz. Zusätzlich bin ich staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz.

Im Rahmen des Parteienvortrags muss das Gutachten rechtliches Gehör finden. Die Gutachten entsprechen auch inhaltlich den Anforderungen an Gerichtsgutachten und können als privates Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden. Meine Privatgutachten werden bei Land- und Amtsgerichten eingereicht. Gerichtsgutachten erstatte ich u.a. für die Landgerichte Dortmund, Hagen, Siegen, Wuppertal sowie für
weitere Land- und Amtsgerichte.

  • Öffentliche Bestellung durch die Architektenkammer NRW
  • Einzigartige Kombination: Handwerkliche Ausbildung als Maurer + Architekturstudium
  • Praxisbezug
  • Staatliche Anerkennung für Schall- und Wärmeschutz
  • Umfassende Spezialqualifikationen (Schimmelpilze, Asbest, Altlasten)
  • TÜV-Zertifizierungen für Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung
  • Verpflichtung zur Unparteilichkeit durch Vereidigung
  • Referententätigkeit in der Fachausbildung

Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität des Schadens. Faktoren sind beispielsweise die Größe des Objekts, die Art des Schadens und der erforderliche Untersuchungsaufwand. Gerne erstelle ich Ihnen nach dem kostenlosen Telefongespräch ein transparentes, unverbindliches Angebot. Genauere Kosteneinschätzungen kann ich nach dem Ortstermin mitteilen.

Die Kosten hängen vom Ausweistyp (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) und der Gebäudegröße ab. Gerne berate ich Sie kostenlos zum optimalen Ausweistyp und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand nach vorheriger Vereinbarung. Sie erhalten vorab nach dem Ortstermin auf Wunsch eine transparente Kostenschätzung.

  • Rechtsstreitigkeiten: Je nach Ausgang des Verfahrens
  • Private Gutachten: Auftraggeber
  • Immobilienkauf: Käufer
  • 1. Erstberatung: Kostenloses Telefongespräch
  • 2. Angebot
  • 3. Beauftragung: Schriftliche Auftragsbestätigung
  • 4. Ortsbesichtigung: Gründliche Untersuchung vor Ort, danach Kosteneinschätzung bei Bedarf und auf Wunsch
  • 5. Gutachtenerstellung: Detaillierte Analyse und Dokumentation
  • 6. Übergabe: Persönliche Erläuterung des Gutachtens

Die Terminvergabe richtet sich nach der Dringlichkeit Ihres Anliegens und meiner aktuellen Auslastung. Bei Notfällen bemühe ich mich um schnellstmögliche Termine, reguläre Anfragen werden zeitnah beantwortet.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität des Falls ab. Nach der Besichtigung kann ich Ihnen eine realistische Zeitschiene nennen. Bei dringenden Fällen ist ggfs. auch eine beschleunigte Bearbeitung möglich. Dies teile ich aber im Vorfeld mit.

  • Bei sichtbaren Schäden (Risse, Feuchtigkeit, etc.)
  • Für Versicherungsansprüche
  • Bei Streitigkeiten mit Handwerkern
  • Vor Immobilienkäufen (Wertminderung?)
  • Bei Gewährleistungsansprüchen
  • Bei einer technischen Beweissicherung
  • Bauakte mit Bauplänen (falls vorhanden)
  • Fotos der Schäden
  • Korrespondenz mit Versicherung/Handwerkern
  • Rechnungen für bereits durchgeführte Maßnahmen
  • Kaufvertrag oder Bauvertrag

Bei Elementarschäden ist schnelle Dokumentation wichtig. Fotografieren Sie den Schaden ausführlich, bevor Sie erste Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Kontaktieren Sie mich auch außerhalb der Geschäftszeiten.

Ja, ich erstelle auch Gutachten für bereits laufende Verfahren oder auf Anfrage von Gerichten als gerichtlich bestellter Sachverständiger.

  • Bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien
  • Bei Neubau oder umfassender Sanierung
  • Für öffentliche Gebäude ab bestimmter Größe
  • Bei gewerblichen Immobilien (je nach Nutzung)
  • Verbrauchsausweis: Für Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten, kostengünstiger
  • Bedarfsausweis: Für kleinere Gebäude, aussagekräftiger, etwas teurer

In der kostenlosen Erstberatung klären wir, welcher Typ für Sie optimal ist.

Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Eine rechtzeitige Erneuerung vermeidet rechtliche Probleme bei Vermarktung.

Fehlende Energieausweise bei Verkauf oder Vermietung können zu Bußgeldern führen. Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024). Außerdem können Schadensersatzansprüche von Käufern oder Mietern entstehen.

  • Wohngebäudeversicherung: Oft Übernahme bei berechtigten Ansprüchen
  • Rechtsschutzversicherung: Je nach Tarif bei Rechtsstreitigkeiten
  • Elementarschadenversicherung: Meist Übernahme bei Naturschäden

Klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung oder lassen Sie mich das Gespräch führen.

  • Vermietete Immobilien: Als Werbungskosten absetzbar
  • Gewerbliche Nutzung: Als Betriebsausgaben
  • Private Nutzung: Nur in Ausnahmefällen (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen)

Fragen Sie Ihren Steuerberater für den konkreten Fall.

Ein qualifiziertes Gutachten ist oft die Grundlage für eine erfolgreiche Auseinandersetzung mit der Versicherung. Als unabhängiger Sachverständiger kann ich Ihre Position stärken.

Ja, ich biete umfassende Beratung vor Immobilienkäufen an. Eine Beratung kann versteckte Mängel aufdecken und Ihnen Verhandlungsspielraum verschaffen.

Ja, bei baulichen Konflikten mit Nachbarn erstelle ich objektive Gutachten, die oft zur Klärung beitragen und Gerichtsverfahren vermeiden können.

Mein Schwerpunkt liegt in der Region Hagen und Umgebung, ich bin aber im Raum NRW unterwegs – sprechen Sie mich an.

  • Akute Einsturzgefahr
  • Wasserschäden mit laufendem Wasseraustritt
  • Sturmschäden mit offenen Gebäudehüllen
  • Schäden, die sich ohne sofortiges Handeln verschlimmern

Rufen Sie die gewöhnliche Telefonnummer an: +49 2331 3 56 18 90. Hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihrer Nummer und dem Grund der Dringlichkeit. Ich melde mich schnellstmöglich zurück.

  • Sicherheit gewährleisten (Strom abschalten, Gebäude räumen wenn nötig)
  • Schäden fotografisch dokumentieren
  • Weitere Schäden durch Notmaßnahmen verhindern
  • Keine übereilten Reparaturen ohne Rücksprache

Kontaktieren Sie mich gerne direkt. In einem kostenlosen Erstgespräch kläre ich alle Ihre Fragen und erkläre Ihnen, wie ich Sie am besten unterstützen kann.

Telefon: +49 2331 3 56 18 90
E-Mail: kontakt@architekt-schueler.de

Benötigen Sie ein Gutachten oder haben Fragen zu einem Gebäudeschaden?

Büro in Hagen

Emster Straße 55
58093 Hagen

Erreichbarkeit

Mo. bis Fr.:
8:00 – 17:00 Uhr

Notfälle:
auch außerhalb der Geschäftszeiten