FAQ
FAQ
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Gutachten und Sachverständigentätigkeit
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Bauschadengutachten, Energieausweise und meine Sachverständigentätigkeit. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, kontaktieren Sie mich gerne direkt.
Allgemeine Fragen
Was ist ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Die Bezeichnung des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger ist geschützt: Hier sind Sachverständige von einer öffentlich-rechtlichen Institution, wie z.B. der Architekten- oder Ingenieurkammer auf Grundlage besonderer Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit öffentlich bestellt und vereidigt worden. Dazu zählt u.a. auch die gewissenhafte und unparteiische Gutachtenerstellung. Dies garantiert höchste Standards bei Objektivität und Fachkompetenz. Zusätzlich bin ich staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz.
Sind Ihre Gutachten vor Gericht verwertbar?
Im Rahmen des Parteienvortrags muss das Gutachten rechtliches Gehör finden. Die Gutachten entsprechen auch inhaltlich den Anforderungen an Gerichtsgutachten und können als privates Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden. Meine Privatgutachten werden bei Land- und Amtsgerichten eingereicht. Gerichtsgutachten erstatte ich u.a. für die Landgerichte Dortmund, Hagen, Siegen, Wuppertal sowie für
weitere Land- und Amtsgerichte.
Wie unterscheiden Sie sich von anderen Gutachtern?
- Öffentliche Bestellung durch die Architektenkammer NRW
- Einzigartige Kombination: Handwerkliche Ausbildung als Maurer + Architekturstudium
- Praxisbezug
- Staatliche Anerkennung für Schall- und Wärmeschutz
- Umfassende Spezialqualifikationen (Schimmelpilze, Asbest, Altlasten)
- TÜV-Zertifizierungen für Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung
- Verpflichtung zur Unparteilichkeit durch Vereidigung
- Referententätigkeit in der Fachausbildung
Kosten und Abrechnung
Was kostet ein Bauschadengutachten?
Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität des Schadens. Faktoren sind beispielsweise die Größe des Objekts, die Art des Schadens und der erforderliche Untersuchungsaufwand. Gerne erstelle ich Ihnen nach dem kostenlosen Telefongespräch ein transparentes, unverbindliches Angebot. Genauere Kosteneinschätzungen kann ich nach dem Ortstermin mitteilen.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten hängen vom Ausweistyp (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) und der Gebäudegröße ab. Gerne berate ich Sie kostenlos zum optimalen Ausweistyp und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot.
Wie wird abgerechnet?
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand nach vorheriger Vereinbarung. Sie erhalten vorab nach dem Ortstermin auf Wunsch eine transparente Kostenschätzung.
- Rechtsstreitigkeiten: Je nach Ausgang des Verfahrens
- Private Gutachten: Auftraggeber
- Immobilienkauf: Käufer
Ablauf und Termine
Wie läuft eine Gutachtenerstellung ab?
- 1. Erstberatung: Kostenloses Telefongespräch
- 2. Angebot
- 3. Beauftragung: Schriftliche Auftragsbestätigung
- 4. Ortsbesichtigung: Gründliche Untersuchung vor Ort, danach Kosteneinschätzung bei Bedarf und auf Wunsch
- 5. Gutachtenerstellung: Detaillierte Analyse und Dokumentation
- 6. Übergabe: Persönliche Erläuterung des Gutachtens
Wie schnell erhalte ich einen Termin?
Die Terminvergabe richtet sich nach der Dringlichkeit Ihres Anliegens und meiner aktuellen Auslastung. Bei Notfällen bemühe ich mich um schnellstmögliche Termine, reguläre Anfragen werden zeitnah beantwortet.
Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Komplexität des Falls ab. Nach der Besichtigung kann ich Ihnen eine realistische Zeitschiene nennen. Bei dringenden Fällen ist ggfs. auch eine beschleunigte Bearbeitung möglich. Dies teile ich aber im Vorfeld mit.
Bauschadengutachten
Wann brauche ich ein privates Bauschadengutachten?
- Bei sichtbaren Schäden (Risse, Feuchtigkeit, etc.)
- Für Versicherungsansprüche
- Bei Streitigkeiten mit Handwerkern
- Vor Immobilienkäufen (Wertminderung?)
- Bei Gewährleistungsansprüchen
- Bei einer technischen Beweissicherung
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
- Bauakte mit Bauplänen (falls vorhanden)
- Fotos der Schäden
- Korrespondenz mit Versicherung/Handwerkern
- Rechnungen für bereits durchgeführte Maßnahmen
- Kaufvertrag oder Bauvertrag
Was passiert, wenn ich den Schaden nicht sofort melden kann?
Bei Elementarschäden ist schnelle Dokumentation wichtig. Fotografieren Sie den Schaden ausführlich, bevor Sie erste Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Kontaktieren Sie mich auch außerhalb der Geschäftszeiten.
Können Sie auch bei laufenden Gerichtsverfahren unterstützen?
Ja, ich erstelle auch Gutachten für bereits laufende Verfahren oder auf Anfrage von Gerichten als gerichtlich bestellter Sachverständiger.
Energieausweise
Wann benötige ich einen Energieausweis?
- Bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien
- Bei Neubau oder umfassender Sanierung
- Für öffentliche Gebäude ab bestimmter Größe
- Bei gewerblichen Immobilien (je nach Nutzung)
Welcher Ausweis ist für mein Gebäude geeignet?
- Verbrauchsausweis: Für Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten, kostengünstiger
- Bedarfsausweis: Für kleinere Gebäude, aussagekräftiger, etwas teurer
In der kostenlosen Erstberatung klären wir, welcher Typ für Sie optimal ist.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Eine rechtzeitige Erneuerung vermeidet rechtliche Probleme bei Vermarktung.
Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?
Fehlende Energieausweise bei Verkauf oder Vermietung können zu Bußgeldern führen. Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024). Außerdem können Schadensersatzansprüche von Käufern oder Mietern entstehen.
Versicherung und Recht
Übernimmt die Versicherung die Gutachtenkosten?
- Wohngebäudeversicherung: Oft Übernahme bei berechtigten Ansprüchen
- Rechtsschutzversicherung: Je nach Tarif bei Rechtsstreitigkeiten
- Elementarschadenversicherung: Meist Übernahme bei Naturschäden
Klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung oder lassen Sie mich das Gespräch führen.
Kann ich das Gutachten steuerlich absetzen?
- Vermietete Immobilien: Als Werbungskosten absetzbar
- Gewerbliche Nutzung: Als Betriebsausgaben
- Private Nutzung: Nur in Ausnahmefällen (z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen)
Fragen Sie Ihren Steuerberater für den konkreten Fall.
Was ist, wenn meine Versicherung das Gutachten ablehnt?
Ein qualifiziertes Gutachten ist oft die Grundlage für eine erfolgreiche Auseinandersetzung mit der Versicherung. Als unabhängiger Sachverständiger kann ich Ihre Position stärken.
Spezielle Situationen
Arbeiten Sie auch bei Kaufberatungen?
Ja, ich biete umfassende Beratung vor Immobilienkäufen an. Eine Beratung kann versteckte Mängel aufdecken und Ihnen Verhandlungsspielraum verschaffen.
Können Sie auch bei Nachbarschaftsstreitigkeiten helfen?
Ja, bei baulichen Konflikten mit Nachbarn erstelle ich objektive Gutachten, die oft zur Klärung beitragen und Gerichtsverfahren vermeiden können.
Arbeiten Sie auch überregional?
Mein Schwerpunkt liegt in der Region Hagen und Umgebung, ich bin aber im Raum NRW unterwegs – sprechen Sie mich an.
Notfälle und Eilfälle
Was ist ein Notfall?
- Akute Einsturzgefahr
- Wasserschäden mit laufendem Wasseraustritt
- Sturmschäden mit offenen Gebäudehüllen
- Schäden, die sich ohne sofortiges Handeln verschlimmern
Wie erreiche ich Sie im Notfall?
Rufen Sie die gewöhnliche Telefonnummer an: +49 2331 3 56 18 90. Hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihrer Nummer und dem Grund der Dringlichkeit. Ich melde mich schnellstmöglich zurück.
Was sollte ich bis zu Ihrem Eintreffen tun?
- Sicherheit gewährleisten (Strom abschalten, Gebäude räumen wenn nötig)
- Schäden fotografisch dokumentieren
- Weitere Schäden durch Notmaßnahmen verhindern
- Keine übereilten Reparaturen ohne Rücksprache
Weitere Fragen?
Ihre Frage war nicht dabei?
Kontaktieren Sie mich gerne direkt. In einem kostenlosen Erstgespräch kläre ich alle Ihre Fragen und erkläre Ihnen, wie ich Sie am besten unterstützen kann.
Telefon: +49 2331 3 56 18 90
E-Mail: kontakt@architekt-schueler.de
Jetzt beraten lassen
Benötigen Sie ein Gutachten oder haben Fragen zu einem Gebäudeschaden?
Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. In einem ersten kostenlosen Gespräch kläre ich mit Ihnen, wie ich Sie am besten unterstützen kann.

Direkter Kontakt
Büro in Hagen
Emster Straße 55
58093 Hagen
Erreichbarkeit
Mo. bis Fr.:
8:00 – 17:00 Uhr
Notfälle:
auch außerhalb der Geschäftszeiten
Arbeitsgebiet
Schwerpunkt:
Hagen und Umgebung
Erweitert:
Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis, Südwestfalen und ganz NRW
Objekttypen:
Wohngebäude, Gewerbeimmobilien, öffentliche Gebäude, Sonderbauten



